baubegleitende Qualitätskontrollen (Einfamilienhäuser)
Dieses Angebot richtet sich an alle Bauherrn,
welche den Neubau eines Einfamilienhauses
über einen Fertighausanbieter planen und die keine komplette Bauleitung nach HOAI benötigen.
Wir vertreten direkt den Bauherrn
und kontrollieren in seinem Interesse die Ausführung der Bauleistungen.
Erfahrungen zeigen, dass baubegleitende Kontrollen durch einen Bauingenieur oder
Architekten viele Mängel
und somit oft hohe Folgekosten für den
Bauherrn vermeiden können.
Zu unseren Leistungen gehören u.a.:
- Kontrolle der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der erteilten Baugenehmigung
- Kontrolle der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen des Generalübernehmers
- Kontrolle der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
- Überprüfung der übergebenen Unterlagen wie z.B. Pflege-, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle u.ä. auf Vollständigkeit
- Teilnahme an angesetzten Abnahmeterminen der Bauleistungen zur Feststellung etwaiger Mängel
- Teilnahme an behördlichen Abnahmen
- Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel
- Beratung bei individuellen Fragen z.B. Rechnungslegung der ausführenden Firma, Formulierung von Mängelanzeigen usw.
Damit Sie wissen mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben, können Sie
>> hier <<
ein Informationsblatt zur baubegleitenden Qualitätskontrolle im pdf-Format erhalten.